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Schulsozialarbeit am Schönbuch-Gymnasium Holzgerlingen

Ines Rosner  stellt sich vor

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In der Neuen Aula- 
Gegenüber der Mensa

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schulsozialarbeit@schoenbuch-gymnasium

 

Schulsozialarbeit am Schönbuch-Gymnasium Holzgerlingen

Seit dem 01.01.2012 hat das Schönbuch- Gymnasium Holzgerlingen eine Schulsozialarbeiterin mit 50% Stellenanteil.

Allgemeines zu Schulsozialarbeit

Bei der Schulsozialarbeit handelt es sich um ein Angebot der Jugendhilfe an Schulen in Form einer verbindlich vereinbarten, dauerhaften und gleichberechtigten Kooperation.
Schulsozialarbeit zielt dabei, durch den bewusst niedrigschwelligen und aufsuchenden Charakter, auf die Begleitung der Schülerinnen und Schülern in ihrem Prozess des Erwachsenwerdens, ihrer schulischen Ausbildung sowie ihrer sozialen Integration.
Durch ihre jugendhilfespezifischen Tätigkeitsformen, Zielsetzungen, Methoden und Herangehensweisen kann Schulsozialarbeit als externe Ressource das pädagogische Profil einer Schule beeinflussen und weiterentwickeln. 
Schulsozialarbeit ist daher schulbezogene Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit.

Arbeitweisen und Methoden

Schulsozialarbeit hat die Aufgabe, in jeder Schule neu zu ermitteln, was gebraucht wird und mit welchen Methoden und Zielsetzungen gearbeitet werden soll. Dieser Prozess muss in gleichberechtigter und partnerschaftlicher Weise zwischen Schulsozialarbeit und Schule geleistet werden.


Folgende Arbeitsfelder zählen zum Kern von Schulsozialarbeit:


•    Beratung und Einzelfallhilfe
•    Sozialpädagogische Gruppenarbeit und Projekte 
•    Vernetzung und Gemeinwesenarbeit 
•    Offene Freizeitangebote 
•    Elternarbeit 
•    Gewalt und Suchtprävention
•    Begleitung im Übergang Schule-Beruf 

 

Arbeitsprinzipien von Schulsozialarbeit

•    Freiwilligkeit
•    Niederschwelligkeit
•    Aufsuchende soziale Arbeit
•    Positive, wertschätzende und akzeptierende Grundeinstellung zum Jugendlichen und seinen Bezugspersonen
•    Vertraulichkeit
•    Vernetzung mit anderen Angeboten der Jugendhilfe und außerschulischen Jugendbildung
•    Beteiligung der Klienten am Hilfeprozess
•    Fachliche Kompetenz

 

Gesetzliche Grundlage

Als eine Leistung der Jugendhilfe basiert Schulsozialarbeit auf den §§ 11, 13 Abs. 1 sowie 81 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §1 Abs. 3

 

[Waldhaus]                                    [Jugendreferat Holzgerlingen]